Betriebswasser (
Brauchwasser -
Nutzwasser) wird vorwiegend für gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche
Zwecke, aber zunehmend auch bei
Regenwassernutzungsanlagen, eingesetzt. Das
Wasser (Regen-, Oberflächen-, Fluss- oder
Brunnenwasser) unterliegt nicht der
Trinkwasserverordnung. Es handelt sich um
vorgereinigtes Wasser oder
recyceltes Abwasser, das aber
keine Trinkwasserqualität hat. Je nach dem Einsatzzweck muss es bestimmte Eigenschaften haben.
Kesselspeise- und
Kühlwasser darf nicht
nicht korrodierend wirken oder
Kesselstein bilden und
Bewässerungswasser muss
frei von
boden- und
pflanzenschädigenden Stoffen sein.
Täglich verschwinden in
privaten Haushalten bis zu 50 %
kostbares Trinkwasser in der
Toilette oder es wird zum
Wäschewaschen, zu
Reinigungszwecken und zur
Gartenbewässerung verbraucht. Durch den Einsatz von Betriebswasser anstelle von
Trinkwasser wird der Tagesgesamtbedarf (
Betriebswasser - Wassermengen) erheblich gesenkt.
In
Privathaushalten wird es in
Regenwassernutzungsanlagen eingesetzt. Hier gibt es
zwei getrennte Wasserinstallationen. In Mehrfamilien- und gewerblich genutzten Häusern müssen an den
Zapfstellen (Außen- und Reinigungswasserzapfstellen)
Hinweisschilder angebracht werden, dass dort
kein Trinkwasser heraus kommt.
In einigen Regionen Deutschlands wurden neben den
Trinkwassernetzen auch
Betriebswassernetze eingerichtet, um
Trinkwasser einzusparen. Aus diesen Netzen wurde Betriebswasser für industrielle und gewerbliche Zwecke, zum Bewässern öffentlicher Grünanlagen, für die Stadtreinigung und teilweise auch für private Haushalte zur
Gartenbewässerung abgegeben. Das Betriebswasser wurde hauptsächlich aus Flusswasser gewonnen. Da diese
Versorgungsnetze heutzutage
nicht mehr wirtschaftlich sind, wurden sie außer Betrieb genommen.