Mit der
Anordnung der
Pumpe und des
Membrandruckausdehnungsgefäßes wird der
Druck- und Saugbereich der
Pumpe festgelegt.
Theoretisch ist (fasst) immer der
Nullpunkt der Anlage am Anschlussstutzen des MAG's. In der Praxis verschiebt sich dieser Punkt in die Anlage, wenn in den
Heizflächen größere
Luft(Gas)polster vorhanden sind. Diese
Luft(Gas)polster wirken wie
kleine Ausdehnungsgefäße. Wenn die Anlage im Saugbereich der
Pumpe liegt, dann besteht die Möglichkeit, dass
Luft an den O-Ringen bzw. Stopfbuchsen der Armaturen
eingesaugt wird. Besonders dann, wenn die Druckverhältnisse in der Anlage nicht stimmen.
Die
Pumpe sollte im
Vorlauf des
Wärmeerzeugers angeordnet sein, damit der
Unterdruckbereich im WE liegt und so die
Luft besser ausgeschieden wird, da
Luftabscheider im WE-Vorlauf eingebaut werden sollen. Ob die
Pumpe bei
Wärmeerzeugern mit höheren
Temperaturen im Rücklauf eingebaut werden sollte, ist fachlich umstritten. Die
Pumpen sind für die thermisch höhere Belastung ausgelegt und sollten keinen Schaden nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Schmutzteilchen (Schlamm, Zunder, Schweißperlen) über den Rücklauf direkt in die
Pumpe gelangen und sich nicht im natürlichen "Schlammfänger" Kessel ablagern können. Hier müsste dann zusätzlich eine
Entschlammung durch einen
Schlammabscheider eingebaut werden.
In
offenen Anlagen ist der Nullpunkt
immer am
Sicherheitsrücklaufanschluss. Bei Anlagen mit
einer Sicherheitsleitung ist der Nullpunkt an dessen Anschlussstelle.
Die Absicherung von
Pufferspeichern könnte auch als druckloser Speicher ohne Probleme nach den Vorgaben der alten
DIN 4751 Teil 2 (mit
einer Ausdehnungsleitung) durchgeführt werden, wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen. Eine
Sauerstoffaufnahme ist
sehr gering, weil es mit Sicherheit
keine Zirkulation in der
Ausdehnungsleitung gibt. Das Gefäß ist einfach zu berechnen, da hier
4 bis 5 % Ausdehnung incl. Wasservorlage angenommen werden kann. Auf jeden Fall sollte hier ein Fachmann zu Rate gezogen werden.