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07.04.2021 15:40:11 |
Guten Tag, ich kümmere mich im Betrieb u.A um die Prüfung usw. der Heizöltanks. Nun habe ich eine Mobile Heizzentrale mit eingebautem Öltank (Roth DWT 1000L, Z-40 21-161, 09/2011, PE-HD in Stahlauffangwanne), wurde damals komplett übernommen. Jetzt hatte ich zur Erneuerung des Füllstandsanzeigers am Öltank einen WHG Fachbetrieb vor Ort. Der sagte mir " Der Öltank sei nicht für Mobile Anlagen geeignet, weil es sich um einen Lagertank und keinen Transporttank handelt. Es muss ein Transporttank verbaut werden, dieser wird dann nach 2,5 Jahren geprüft und muss nach 5 Jahren erneuert werden". Soweit ich weis, sind bei Heizzentralen die man mieten kann auch keine "transporttanks" verbaut. Wenn es sich um einen Lagertank handelt, wie verhält es sich dann mit dem Transport ? (Müsste ja vor dem Transport gereinigt werden, bzw bei wiederinbetriebnahme vom Tüv abgenommen werden) Hat sich schonmal Jemand von Euch mit der Problematik befasst ? Gruß Konert https://www.dibt.de/pdf_storage/2016/Z-40.21-161%281.40.21-2%2116%29.pdf https://www.roth-werke.de/de/files/MA_HOET_DWT_TMB_2007_05_24_Fuellsystem_DWT_Metall.pdf
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07.04.2021 17:27:54 |
Ich würde mal bei denen anrufen: https://www.roth-werke.de/de/roth--kontaktform.htm Peter
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07.04.2021 17:56:05 |
Zitat von Konert  Nun habe ich eine Mobile Heizzentrale mit eingebautem Öltank (Roth DWT 1000L, Z-40 21-161, 09/2011, PE-HD in Stahlauffangwanne), wurde damals komplett übernommen.] Ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich um ein Fahrzeug (Anhänger) handelt, das im öffentlichen Staßenverkehr bewegt wird. Dem zu Folge muss eine Zulassung vorhanden sein. Einfach mal in die Zulassungspapiere schauen, nötigenfalls bei der Zulassungsstelle nachfragen. MfG. Schmitt
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07.04.2021 19:29:23 |
Zum Transport muss der Tank leer sein (nicht gereinigt). Ein Auffangwanne habe ich bei noch keiner mobilen Anlage gesehen. Und warum ein mobiler Tank? Der ist doch fest eingebaut, einschließlich Füllstutzen bzw Leitung zum Brenner. Ebenso unsinnig ist der angeblich nach 5 Jahren erforderliche Tankwechsel; da müsste doch jedesmal der Kassel raus, weil der Tank i.d.R. dahinter steht.
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14.04.2021 13:36:37 |
Danke für die Infos.
Ich habe heute mit einem Sachverständigen über das Thema gesprochen.
Die Aufstellung im (mobilen) Raum ist ok, da der Tank fest eingebaut ist.
Bei weniger als 1000L + doppelwandig ist keine Abnahme oÄ nötig wenn der Öltank zu einer anderen Stelle Transportiert wird.
Eine Reinigung vor dem Transport wäre theoretisch schon nötig, Kontrolliert aber keiner. Demnach reicht es aus, wenn der Öltank vollständig entleert ist.
Nach ADR sollte es auch keine Probleme, da weniger als 60L unterwegs sind.
Gruß Konert
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14.04.2021 13:58:54 |
Schon dubios. Konert der Beitragseröffner schreibt: Zitat von Konert  Nun habe ich eine Mobile Heizzentrale mit eingebautem Öltank (Roth DWT 1000L, Z-40 21-161, 09/2011, PE-HD in Stahlauffangwanne), wurde damals komplett übernommen. Diese Antwort, Zitat von konert1  Danke für die Infos....... Nach ADR sollte es auch keine Probleme, da weniger als 60L unterwegs sind. kommt aber von konert1. MfG. Schmitt
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14.04.2021 16:38:39 |
Ich möchte dazu einwerfen: Die Dieseltanks der mir benachbarten Spedition sind auch nicht doppelwandig, die grössten Tanks haben 800 ltr Fassungvermögen und sind im Rahmen der Fahrzeugzulassung mitgenehmigt.
Die bewegliche Heizzentrale des Fragestellers wird auch irgend eine Zulassung zum Strassenverkehr haben. In in dieser wird auch der Tank mit bewertet worden sein
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14.04.2021 16:59:34 |
Zitat von Dieter C.  Die bewegliche Heizzentrale des Fragestellers wird auch irgend eine Zulassung zum Strassenverkehr haben. In in dieser wird auch der Tank mit bewertet worden sein Hallo Dieter, die Frage danach habe ich schon weiter oben gestellt, leider blieb sie bis jetzt unbeantwortet. Zitat von Schmitt  Ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich um ein Fahrzeug (Anhänger) handelt, das im öffentlichen Staßenverkehr bewegt wird.
Dem zu Folge muss eine Zulassung vorhanden sein.
Einfach mal in die Zulassungspapiere schauen, nötigenfalls bei der Zulassungsstelle nachfragen. MfG. Schmitt
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17.04.2021 16:10:37 |
Schmitt, habe ich gelesen, mir gings eigentlich um die geforderte Doppelwandigkeit, um Prüfung all 2-3 Jahre und Austausch nach 5 Jahren, siehe Beitrag TE Konert
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18.04.2021 22:24:54 |
Der Tank fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung AwS, ist also keine dementsprechende Lageranlage für Heizöl, wenn folgendes zutrifft: - kein Betrieb für länger als ein halbes Jahr an einem Ort. Damit keine Anforderung an - Anzeige bei der Wasserbehörde - Prüfungen - WHG-Fachbetriebspflicht. - Leckagerückhaltung Ansonsten: bis 1.000 l Lageranlage Gefährdungsstufe A. Damit ebenfalls keine Anforderungen wie vor, außer Leckagerückhaltung bzw. Doppelwandigkeit. Für den Transport gilt das Gefahrgutrecht mit der "Gefahrgutverordnung". Ich gehe davon aus, dass die Anlage nicht mit einem gefüllten Tank transportiert wird. Der Betriebszweck ist nicht das Transportieren von Heizöl. Gruß Prüfer
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